Verordnung zur Regelung der Schlichtungsstelle nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsverordnung - SchlichtV) Vom 1. Oktober 2020
Die Schlichtungsstelle berichtet dem für Soziales zuständigen Ministerium jeweils zum Ende der Legislaturperiode über die Zahl der durchgeführten Schlichtungsverfahren, deren Ausgang, Dauer und Gegenstand.
§ 15 SchlichtV
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