§ 15.27 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Das Befahren der Altkanäle Ems-Hase-Kanal, Hanekenfähr und Meppen, der Ems von Hanekenfähr bis Meppen, der Hase oberhalb der Einmündung in den…
§ 15.23 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Auf dem Dortmund-Ems-Kanal vom Hafen Dortmund (km 1,44) bis Papenburg (km 225,82) einschließlich Hase und Ems gilt § 4.05 Nummer 3 auch für eine Seilfähre. Die…
§ 15.01 Nr. 5 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) mit Ersten Fahrten vom Hafen Dortmund (DEK-km 1,44) und von der Einmündung des Rhein-Herne-Kanals bei Henrichenburg (DEK-km…
§ 15.25 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Ein Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, darf nur nach Freigabe durch die Schleusenaufsicht befahren.
§ 1 Abs. 1 MittelweserGGesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser
Für die beim Ausbau der Mittelweser von Minden bis Bremen herzustellenden Schleusenkanäle samt Nebenanlagen sowie zur Beschaffung von Entschädigungsland für…