§ 18 Abs. 1 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht nach Bekenntnissen getrennt in…
§ 31 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach…
Art 7 Abs. 3 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen…
Art. 105 Abs. 2 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Der Religionsunterricht wird unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechtes des Freistaates nach den Grundsätzen der Kirchen und Religionsgemeinschaften erteilt.…
§ 26 Abs. 4 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
In Weltanschauungsschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen ihrer Weltanschauung unterrichtet und erzogen. An Weltanschauungsschulen wird…