§ 12 Abs. 1 SchRegDVGeht die Zuständigkeit für die Führung des Registerblatts auf ein anderes Registergericht über, so ist das bisherige Blatt zu schließen.
§ 12a Abs. 1 SchRegDVGeht die Führung eines oder mehrerer Registerblätter auf ein anderes Registergericht über und werden die Register bei beiden Registergerichten in Einzelheften…
§ 14 Abs. 1 SchRegDVWird die Eintragung des Schiffs gelöscht, so ist das Registerblatt zu schließen.
§ 15 SchRegDVIst das Registerblatt zu schließen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1), so ist in der Aufschrift ein Schließungsvermerk unter Angabe des Grundes der…
Art. 2 Abs. 3 SchRegRPStVtr SLStaatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters*)
Die bis zum Inkrafttreten dieses Staatsvertrags geschlossenen Registerblätter und die dazugehörigen Registerakten verbleiben bei den Amtsgerichten Saarbrücken…