§ 94 Abs. 4 SchRegOSchiffsregisterordnung
Für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronischen Registerakten gilt § 93 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 der…
§ 4 Abs. 2 NotAktVVVerordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
Geht die Zuständigkeit für die Verwahrung von Akten und Verzeichnissen auf eine andere Stelle über, so hat die bisher zuständige Stelle der künftig zuständigen…
§ 2 Abs. 1 Delegations-ERegister-VO NRWVerordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen zu der elektronischen Registerführung und der Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Handels-, Genossenschafts- und…
§ 7 HRVVerordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
Die Register einschließlich der Registerordner werden elektronisch geführt. § 8a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.
§ 127 Abs. 3 GBOGrundbuchordnung
Ein nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zuständiges Grundbuchamt gilt in Bezug auf die Angelegenheit als für die Führung der betroffenen Grundbuchblätter zuständig.…