§ 13 Abs. 2 SchRegOBei der Anmeldung eines Seeschiffes sind die das Recht zur Führung der Bundesflagge begründenden Tatsachen nachzuweisen. Der Nachweis über die Benennung einer…
§ 16 Abs. 2 SchRegOBei der Eintragung eines Seeschiffs ist ferner ein dem Schiff vom Registergericht zugeteiltes Unterscheidungssignal sowie die Feststellung einzutragen, nach…
§ 27 Abs. 1 Nr. 10 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
in Spalte 10: die das Flaggenrecht betreffenden Eintragungen (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1, 2, § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 4 der Schiffsregisterordnung) und ein oder…
§ 17 Abs. 2 SchRegOWird nach § 7 des Flaggenrechtsgesetzes genehmigt, daß das Schiff an Stelle der Bundesflagge eine andere Flagge führt, so ist zur Eintragung anzumelden, daß und…
§ 11 Abs. 1 Nr. 8 SchRegOdie das Recht zur Führung der Bundesflagge begründenden Tatsachen;