§ 31 GBOGrundbuchordnung
Eine Erklärung, durch die ein Eintragungsantrag zurückgenommen wird, bedarf der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vorgeschriebenen Form. Dies gilt nicht, sofern…
§ 70 Abs. 5 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Die Rücknahme sowie der Widerruf der Einschreibung und deren Androhung sind schriftlich oder elektronisch zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu…
§ 8 Abs. 3 VermVVVerordnung über das Vermögensverzeichnis
Für die Rücknahme und den Widerruf der Registrierung gelten § 48 Absatz 1 und 3 und § 49 Absatz 2 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.…
Art. 80 32009R0874Unbeschadet sonstiger Bestimmungen der Grundverordnung oder dieser Verordnung kann jeder Beteiligte einen Eintrag in die Register oder die Löschung eines…