§ 44 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Jede Eintragung soll den Tag, an welchem sie erfolgt ist, angeben. Die Eintragung soll, sofern nicht nach § 12c Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Urkundsbeamte der…
§ 382 Abs. 2 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die Eintragung soll den Tag, an welchem sie vollzogen worden ist, angeben; sie ist mit der Unterschrift oder der elektronischen Signatur des zuständigen…
§ 9 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Jede Eintragung ist zu unterschreiben. Der Tag der Eintragung ist in den Registerakten bei der gerichtlichen Verfügung zu vermerken.
§ 27 Abs. 4 HRVVerordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
Bei jeder Eintragung ist der Tag der Eintragung anzugeben.
§ 8 Abs. 3 StrVerzV SLVerordnung über die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse Vom 4. Juli 1968
Jede Eintragung ist von dem Verzeichnisführer (§ 7 Abs. 3) unter Beifügung des Datums zu unterzeichnen und unter der Unterschrift durch eine über die ganze…