§ 897 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Kosten der Berichtigung des Grundbuchs und der dazu erforderlichen Erklärungen hat derjenige zu tragen, welcher die Berichtigung verlangt, sofern nicht aus…
§ 31 Abs. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
Zur Berichtigung des Schiffregisters bedarf es der Bewilligung nach § 29 nicht, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für die…
§ 19 LuftFzgGGesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Wer die Berichtigung verlangt, hat die Kosten der Berichtigung des Registers und der dazu erforderlichen Erklärungen zu tragen, sofern sich nicht aus einem…
§ 11 Abs. 1 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Schreibversehen, die in einer Eintragung vorkommen, sind von Amts wegen zu berichtigen. Die Berichtigung ist in derselben Weise einzutragen, wie eine…
§ 97 Abs. 2 SchRegOSchiffsregisterordnung
Hinsichtlich der im Schiffsregister enthaltenen personenbezogenen Daten kann das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679 nur unter…