Eingangsformel SchRG
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.