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Die Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow und Bremerhaven der Deutschen Marine und der Hafen Neustadt sowie die Teilbereiche im Hafen Warnemünde der Bundespolizei werden seeseitig begrenzt:
durch eine Linie, die an einem Uferpunkt im Westen (54° 28,474´ N, 009° 51,438´ E) beginnt und an der Westmole in einem Abstand von 20 m, an den beiden Südmolen unter Einschluss der Hafeneinfahrt in einem Abstand von 50 m verläuft und von dort auf den südwestlichen Eckpunkt des Sperrgebietes Eckernförde Nord (54° 28,310´ N, 009° 52,213´ E) trifft. Von diesem Punkt verläuft die Grenze in gerader Linie zu der ausgebrachten Sperrgebietstonne auf Position (54° 28,426´ N, 009° 52,677´ E) und von dort zu einem Uferpunkt im Osten auf Position (54° 28,545´ N, 009° 52,560´ E);
Tirpitz- und Scheerhafen durch eine Linie, die im Norden an dem Uferpunkt: (1)54° 21,740´ N; 010° 08,780´ E beginnt und über die Punkte mit den Koordinaten (2)54° 21,660´ N; 010° 09,090´ E(3)54° 21,270´ N; 010° 09,160´ E(4)54° 21,160´ N; 010° 08,930´ E bis zu dem Uferpunkt(5)54° 21,190´ N; 010° 08,470´ E verläuft.Die Positionen (2), (3) und (4) sind mit gelben Tonnen mit der Beschriftung „Militär-G.“ und einem gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet;
Arsenalhafen durch die Verbindungslinie eines Punktes auf dem Molenkopf des Arsenalhafens 54° 19,610´ N; 010° 09,530´ E mit dem südwestlich davon gelegenen Uferpunkt 54° 19,470´ N; 010° 09,240´ E;
Deutscher Marinehafen durch eine Linie, die im Norden an einer Bake am Ufer neben dem Kasernenzaun (54° 06,133´ N; 010° 48,763´ E) beginnt und in einem Abstand von je 10 mum die äußeren Brückenköpfe des Marineyachthafens bis zur Position 56° 06,043´ N; 010° 48,796´ E, von dort über die Positionen 54° 05,993´ N; 010° 48,763´ E, 54° 05,993´ N; 010° 48,730´ E um die Schwimmpontonanlage bis zu einem Punkt in einem Abstand von 10 m zum Molenkopf des Marinehafens (54° 05,793´ N; 010° 48,780´ E), über die seewärtige Begrenzung des Taucherübungsbeckens der Bundeswehr bis zu 20 m vor dem Molenkopf der Südwestmole der Bundespolizei und von dort parallel zur Mole in einem Abstand von 20 m bis zu einer Bake am Ufer neben dem Kasernenzaun (54° 05,843´ N; 010° 48,263´ O) verläuft.
Bundespolizeihafen durch eine Linie, die im Norden an einer Bake am Ufer neben dem Kasernenzaun (54° 05,843´ N; 010° 48,263´ E) beginnt und in einem Abstand von 20 m parallel zur Südwestmole der Bundespolizei bis zu einem Punkt mit den Koordinaten 54° 05,793´ N; 010° 48,213´ E verläuft und von dort aus weiter auf der Peillinie 261° bis zum gegenüberliegenden Ufer.
Deutscher Marinehafen, der in Teilbereichen ebenfalls durch die Bundespolizei genutzt wird, durch eine Linie, die an einem Uferpunkt im Westen (54° 10,166´ N; 012° 06,133´ E) beginnt, dann über die Sperrgebietstonnen „Sperr-G. 1“ (54° 10,120´ N; 012° 06,140´ E), „Sperr-G. 2“ (54° 10,120´ N; 012° 06,310´ E), „Sperr-G. 3“ (54° 10,140´ N; 012° 06,570´ E) bis zum Molenkopf der Schutzmole (54° 10,080´ N; 012° 06,730´ E), nördlich davon folgend über die anschließende Munitionspier und von dort über die Ostkaje, nördliche Hafengrenze, Westkaje bis zum Uferpunkt im Westen (54° 10,166´ N; 012° 06,133´ E) verläuft.
Sperrgebiet Südlich der Munitionspier, das beginnt bei Position 54° 10,150´ N; 012° 07,060´ E auf der Schutzmole und dann über die Sperrgebietstonnen „Sperr-G. 4“ (54° 10,050´ N; 012° 07,120´ E), „Sperr-G. 5“ (54° 10,080´ N; 012° 07,620´ E), „Sperr-G. 6“ (54° 10,250´ N; 012° 08,000´ E) und dem Uferpunkt (54° 10,420´ N; 012° 07,790´ E) in direkter Linie entlang der Munitionspier und der Schutzmole zurück bis zur Position (54° 10,150´ N; 012° 07,060´ E) auf der Schutzmole verläuft.
durch eine Linie zwischen den Köpfen der Schutzmolen Nordmole 54° 21,700´ N; 013° 04,150´ E und Südmole 54° 21,600´ N; 013° 04,250´ E. Die Wasser- und Landflächen des Hafens sind Teil des militärischen Sicherheitsbereiches der Marientechnikschule Parow.
durch keine Begrenzungen.
Der Bootsanleger der Liegenschaft Marineschule Bremerhaven besteht aus einer Pontonanlage von ca. 65 m Länge und 3,3 m Breite zwischen den Koordinaten 53° 32,626´ N; 8° 35,218´ E und 53° 32,593´ N; 8° 35,241´ E entlang dem tideabhängigen Teil der Geeste.
Das Befahren der Wasserflächen der in Absatz 1 bezeichneten Häfen und des in Absatz 2 bezeichneten Bootsanlegers ist verboten. Satz 1 gilt nicht für Dienstfahrzeuge des Bundes und der Länder. Von dem Verbot des Satzes 1 können die zuständigen Bundeswehr- und Bundespolizei-Dienststellen Ausnahmen genehmigen.
Die Hafenbehörde des Hafen Parow ist der Kasernenkommandant und wird vertreten durch den militärischen Hafenmeister/Leiter Bootshafen. Dieser ist an Werktagen auf dem UKW-Kanal 16/11 Rufname „Navel Port Parow“ in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter dem Rufzeichen DHJ82 empfangsbereit. Er ist auch unter der Telefonnummer +49 03831-682250 oder -682240 erreichbar.
Das Hafengebiet umfasst den gesamten Neuen Vorhafen, die Seeschleuse und erstreckt sich weiter in südliche Richtung bis an die Grenze des militärischen…
Dieser Teil gilt für die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei mit ihren Wasserflächen und Hafenanlagen, die in den nachstehenden Vorschriften…
Das Befahren des Neuen Vorhafens außerhalb eines Korridors bis 100 m beiderseits der Richtfeuerlinie von der Hafeneinfahrt bis zu den Schleusenkammern durch ein…
Den schifffahrtspolizeilichen Anweisungen der Schleusenbediensteten ist Folge zu leisten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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