§ 39 SolvVVerordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch…
§ 5 Abs. 2 EStSchlEVVerordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 9 Abs. 1 AFSVOSaarländische Aufenthaltsverordnung Vom 24. Oktober 2000
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von Absatz 2 am 1. Januar 2001 in Kraft.
§ 20 SchuVAbdrVVerordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
§ 17 AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.