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Erhebungen in Schulen (Befragungen, Testreihen u.Ä.), die dem Zweck wissenschaftlicher Forschung dienen, bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Kultur. Ein Antrag auf Genehmigung ist mindestens zwei Monate vor Beginn der beabsichtigten Erhebung schriftlich zu stellen.