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Der Antrag muss folgende Angaben enthalten und es müssen ihm folgende Unterlagen beigefügt sein:
eine ausführliche Darstellung des Forschungs- und Erhebungsvorhabens,
Angaben über die an der Verwirklichung des Vorhabens beteiligten Mitarbeiter (Name, Anschrift und Qualifikation des verantwortlichen Projektleiters, des Organisationsleiters der Stelle, die die Erhebung durchführt, sowie der weiteren Mitarbeiter),
Benennung der an der Erhebung zu beteiligenden einzelnen Schulen, Angabe der Klassenstufen, gegebenenfalls bestimmter Fachklassen und der voraussichtlichen Zahl der Klassen und Schüler,
Angaben über die Art und Weise und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang der Inanspruchnahme von Schülern, Lehrern oder Erziehungsberechtigten,
Zeitplan der Erhebung,
bei Antragstellern aus dem Hochschul- oder sonstigen Bildungsbereich, soweit der Antrag nicht von einem Professor bzw. einer Lehrkraft aus der betreffenden sonstigen Bildungseinrichtung gestellt wird, eine Stellungnahme des fachlich zuständigen Professors bzw. Lehrers, bei Antragstellern aus den Studienseminaren bzw. Landesseminaren eine Stellungnahme des Fachleiters und des Seminarleiters, in der jeweils das Vorhaben in Zielsetzung, Inhalt, Verfahren und Form unterstützt wird,
Muster aller Unterlagen, deren Verwendung bei der Erhebung vorgesehen ist (Fragenkataloge, Erhebungsbogen, Test u.Ä.), und aus denen insbesondere alle etwaigen zu erhebenden personenbezogenen Daten ersichtlich sein müssen, sowie die Angaben über den Zeitpunkt der Anonymisierung und die endgültige Vernichtung der Daten,
im Fall der beabsichtigten Erhebung personenbezogener Daten eine Darlegung, warum die Erhebung nicht in anonymisierter Form durchgeführt werden kann; die Daten sind anonymisiert, wenn keine Identifikationsmerkmale (z.B. Name und Anschrift) erhoben werden und der Personenbezug in anderer Weise unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Verwendungszusammenhang der Daten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft hergestellt werden kann,
Informationsschreiben für die an der Erhebung teilnehmenden Schüler, Lehrer oder Erziehungsberechtigten mit folgendem Inhalt:
ausdrücklicher Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Notwendigkeit der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Betroffenen, bei minderjährigen Schülern auch ihrer Erziehungsberechtigten,
Aussagen über Ziel, wesentlichen Inhalt, Umfang und Methode des Forschungsvorhabens sowie der Erhebung, die Art der Beteiligung der Betroffenen sowie die Verwendung der Daten, wobei für das Gesamt der Erhebung repräsentative Beispiele konkreter Fragestellungen, die nicht mit einzelnen in den Erhebungsunterlagen (Fragebogen, Testbogen u.Ä.) enthaltenen Fragestellungen identisch zu sein brauchen, zu nennen sind,
Angabe der zu erhebenden personenbezogenen Daten,
Versicherung, dass die Bestimmungen des Datenschutzes und die diesbezüglichen Auflagen, die das Ministerium für Bildung und Kultur in seinem Genehmigungsbescheid gemacht hat, beachtet werden,
Formblatt, auf dem die Betroffenen schriftlich ihre Einwilligung erklären,
Erklärung, dass sich der Antragsteller, falls es sich bei ihm um eine private Stelle im Sinne des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) handelt, bei der Verarbeitung der erhobenen Daten der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für Datenschutz im Rahmen des § 28 Abs. 1 SDSG unterwirft.