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Das Weiterbildungskolleg umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife). Ein Weiterbildungskolleg muss mindestens zwei Bildungsgänge umfassen. § 82 Abs. 9 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.
Der Bildungsgang der Abendrealschule führt zu den Abschlüssen:
Erster Schulabschluss,
Erweiterter Erster Schulabschluss und
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.“
Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird in einem zentralen Abschlussverfahren erworben.
Das Weiterbildungskolleg soll schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten, die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf die Abstimmung der schulabschlussbezogenen Bildungsangebote, auf gemeinsame schulabschlussbezogene Unterrichtsveranstaltungen und auf den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bildungsangebote der Berufskollegs in der Region sind in die Abstimmung einzubeziehen.
Das Weiterbildungskolleg umfasst gemäß § 23 SchulG die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der…
Zweijährige Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln und den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen;
der Erweiterte Erste Schulabschluss.
während des Besuchs des Bildungsgangs der Abendrealschule oder eines Vollzeitkurses einer Weiterbildungseinrichtung zum nachträglichen Erwerb eines…
die Erteilung von Abschluss- und Prüfungszeugnissen und die damit verbundenen Berechtigungen,
an Weiterbildungskollegs
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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