SchulG NRW — InhaltsübersichtErster Teil Allgemeine Grundlagen Erster Abschnitt Auftrag der SchuleGesetz§ 39 SchulG NRW(aufgehoben)Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen · Erster Teil § 38§ 40 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 38§ 40