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Der Unterricht in allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachschulen als Einrichtungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung) ist unentgeltlich (Schulgeldfreiheit). Mit Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben, kann der Schulträger die Abgeltung von Schulsachkosten vereinbaren.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.