Verordnung über die notwendigen Beförderungskosten gemäß § 45 Abs. 3 Nrn. 3 bis 5 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland Vom 16. Mai 1984
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 SchulOG§ 45V SL
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