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Dieses Gesetz tritt am 1. April 1992 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt gehen die Gymnasien, die Abendgymnasien, das Saarland-Kolleg, die Berufsaufbauschulen mit Ausnahme der Staatlichen Berufsaufbauschule-Polizei sowie die Fachschulen mit Ausnahme der Staatlichen Meisterschule und der Staatlichen Fachschule für Technik in Saarbrücken in die Trägerschaft der Gemeindeverbände über; § 38 Abs. 4 des Schulordnungsgesetzes bleibt unberührt.