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Bei den schulischen Einrichtungen insbesondere Freiwilligen Ganztagsschulen werden folgende Merkmale erhoben:
in Bezug auf die Einrichtung:
Bezeichnung, Art insbesondere Art der Angebote nach § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Status, Träger, Zahl der Gruppen/Klassen,
in Bezug auf die betreuten Kinder: