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Die Erhebungen werden als Totalerhebungen direkt bei den Auskunftspflichtigen durchgeführt. Die Daten des Unterrichts- und Erziehungspersonals an den Schulen und schulischen Einrichtungen sowie den Studien- und Landesseminaren sind dem Statistischen Landesamt zu übermitteln. Für den Fall einer Übermittlung mithilfe von Datenträgern oder durch Datenfernübertragung legen die Schulaufsichtsbehörde und das Statistische Landesamt einvernehmlich ein geeignetes Verfahren fest.