SchulversucheV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 SchulversucheVInkrafttretenVerordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden § 3Diese Verordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft. § 3