§ 27 Abs. 5 EMVGGesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Regelungen zum Schutz öffentlicher…
§ 26 Abs. 1 TKÜVVerordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
Die Vorschriften dieses Teils gelten für Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die für öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste genutzt werden.
§ 2 Abs. 1 FuAGGesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Dieses Gesetz gilt nicht für Die §§ 32 und 37 Absatz 1 Nummer 14 sind auch auf Funkanlagen und Geräte im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 und 3 anzuwenden sowie auf…
Art. 1 Abs. 3 32014L0053RICHTLINIE 2014/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie gilt nicht für Funkanlagen, die ausschließlich für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung, der…
§ 1 Abs. 2 FuAGGesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Die Verordnung über elektrische Betriebsmittel vom 17. März 2016 (BGBl. I S. 502) findet auf Funkanlagen Anwendung, soweit der Schutz der Gesundheit und…