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Bei Fäll- und Rückearbeiten sind die Nester der Kerb-Ameisenkolonie vor Beschädigung zu schützen. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, sind der Zeitpunkt und die Art der Durchführung mit einem Vertreter der Deutschen Ameisenschutzwarte - ersatzweise des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - abzustimmen.
Aufforstungen sind verboten; es erfolgt ausschließlich Naturverjüngung.