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In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebiets oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Im Bereich des Naturschutzgebiets ist insbesondere verboten:
bauliche Anlagen zu errichten, auch solche, die keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen;
Straßen, Wege oder Leitungen zu bauen sowie Anlagen dieser Art zu verändern;
Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen;
Veränderungen an den bestehenden Gewässern vorzunehmen;
das Ein- oder Ableiten von Oberflächen- oder Grundwasser einschließlich Drainage;
Brach- und Grünland umzubrechen;
das Weiden von Vieh;
die Verwendung von Düngemitteln (einschließlich organischer);
Herbizide, Insektizide, Fungizide oder andere chemische Mittel sowie Klärschlamm oder Gülle einzubringen;
das Abbrennen;
Aufforstungen oder Anpflanzungen vorzunehmen;
Laubwald flächenhaft zu nutzen;
Pflanzen oder Tiere einzubringen;
Pflanzen zu entfernen oder in anderer Weise zu schädigen;
nicht jagdbare wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten sowie Entwicklungsformen und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen;
zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, zu lagern, Feuer anzumachen, Wagen und Krafträder zu parken, Abfälle wegzuwerfen oder das Schutzgebiet auf andere Art und Weise zu beeinträchtigen;
das Betreten außerhalb der Wege sowie das Laufen lassen von Hunden;
Bild- oder Schrifttafeln anzubringen, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebiets hinweisen.