§ 4b Abs. 7 BSchuWGGesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes
Die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger sind für alle Gläubiger derselben Schuldverschreibung und bei einer anleiheübergreifenden Änderung für alle Gläubiger der…
§ 4 SchVGKollektive Bindung
Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder…
§ 50 Abs. 2 NRW-26483Gesetz über die Bahneinheiten
Für die Inhaber von Teilschuldverschreibungen kann die Zustimmung nach Maßgabe der §§ 51 bis 53 durch Beschluß einer Versammlung der Gläubiger erteilt werden.
§ 78 Abs. 1 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
An dem Verfahren beteiligt sind nur der Schuldner, der Treuhänder oder ein sonstiger nach den Anleihebedingungen Berechtigter sowie der Bürge und jeder, der…
§ 75 Abs. 1 Nr. 2 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
die Gläubigervertreter die Annahme des Regelungsangebotes den Gläubigern empfohlen oder auf Grund einer Entscheidung des Schieds- und Vermittlungsausschusses zu…