Anlage SchwarmfdPV
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 856 - 857)
Im nachfolgend aufgeführten Fragebogen sind folgende Abkürzungen für die Prüfungsfeststellungen in der Spalte „Feststellung“ zu verwenden:
Die Vorschrift ist nicht einschlägig.
Die rechtlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums beseitigt wurde.
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht beseitigt werden kann.
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein behebbarer Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht beseitigt wurde.
Bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wurden sonstige Erkenntnisse gewonnen, die sich auf die fehlende oder nicht vollständige Berücksichtigung der durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beziehen, ohne dass zugleich ein Mangel bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aufgetreten ist.
Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen.
Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV
Schwarmfinanzierungsdienstleister:
Berichtszeitraum:
Prüfungszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsfeststellungen: Nr.VorschriftPrüfungsgebietFeststellungFundstelle (Prüfungsbericht)Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/15031Artikel 3 Abs. 1Niederlassung in Union2Artikel 3 Abs. 2Ehrliches, redliches und professionelles Erbringen der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im bestmöglichen Kundeninteresse3Artikel 3 Abs. 3Verbot von Vorteilen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zu bestimmten Schwarmfinanzierungsangeboten4Artikel 3 Abs. 4 und 5Vorschläge für bestimmte Schwarmfinanzierungsprojekte5Artikel 3 Abs. 6Einsatz von Zweckgesellschaften6Artikel 4Geschäftsleitung7Artikel 5Sorgfältige Prüfung8Artikel 6Kreditportfolioverwaltung9Artikel 7Beschwerdebearbeitung10Artikel 8Interessenkonflikte11Artikel 9Auslagerung12Artikel 10Erbringung von Dienstleistungen zur Verwahrung des Kundenvermögens und von Zahlungsdiensten13Artikel 11Aufsichtliche Kapitalanforderungen14Artikel 15 Abs. 3Anzeige wesentlicher Änderungen15Artikel 16 Abs. 1 und 3Berichterstattung16Artikel 18 Abs. 1 und 4Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung17Artikel 19Kundeninformationen18Artikel 20Ausfallquoten19Artikel 21Geeignetheit20Artikel 22 Abs. 2 bis 7Vorvertragliche Bedenkzeit21Artikel 23 Abs. 1 bis 4, 6 bis 9 und 11 bis 16Anlagebasisinformationsblatt22Artikel 24 Abs. 1 bis 4 und 6 bis 8Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform23Artikel 25Forum24Artikel 26Aufzeichnungen25Artikel 27 Abs. 1 bis 3Marketingmitteilungen26Anhang IInhalte Anlagebasisinformationsblatt27Anhang IIKundeneinstufungGrenzüberschreitende Dienstleistung28Wurden im Berichtszeitraum grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbracht?ja/ nein:Sonstiges29§ 32f Abs. 5 WpHGDurch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkteja/ nein:Erläuterungen zu Nummer 29:30Weitere Feststellungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen von Bedeutung und nicht durch die Nummern 1 bis 29 abgedeckt sindja/ nein:Erläuterungen zu Nummer 30:31Kurze Beschreibung der identifizierten Mängel und der Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, insbesondere unter Berücksichtigung der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ESMA vorgenommenen und veröffentlichten Normauslegung: