§ 65 Abs. 5 SGB 11Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
Für das Haushalts- und Rechnungswesen des Ausgleichsfonds gelten die §§ 76 und 77 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 1a Satz 1 bis 3 entsprechend; für die Anlage der…
Erwägungsgrund 54 32021R0697VERORDNUNG (EU) 2021/697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Haushaltsordnung findet auf den Fonds Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Haushaltsordnung regelt den Vollzug des Unionshaushalts,…
§ 2 Abs. 3 VerstromG 3Gesetz über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft
Die §§ 1, 18, 25 und 39 der Bundeshaushaltsordnung sind auf das Sondervermögen nicht anzuwenden.
§ 5 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Rechte und Pflichten des bisherigen Sondervermögens Ausgleichsfonds gehen auf den Bund über. Einnahmen nach diesem Gesetz und sonstige Werte, die bisher dem…
§ 4 Abs. 1 SächsPflAFoGSächsisches Pflegeausbildungsfondsgesetz
Die zuständige Stelle hat bei der Errichtung und Verwaltung des Ausgleichsfonds die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Sie stellt…