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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet über die Anträge aufgrund der Vorschläge des Beirats durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid.
Der Beirat ist über die getroffene Entscheidung zu unterrichten.
Bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds sind die jeweils gültigen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundes zugrunde zu legen. Von ihnen…
Wird der Entschädigungsfonds durch eine Entscheidung mit größerer finanzieller Auswirkung belastet, gibt die Behörde zuvor dem Bundesamt für zentrale Dienste…
Der Bund entscheidet über Anträge auf Leistungen sowie über Erstattungsansprüche und die Abführung von Erlösen nach den §§ 4, 5 und 6a. Er überträgt diese…
Die zuständige Behörde gemäß § 24 informiert das Bundesamt für Soziale Sicherung über positive Förderentscheidungen und die Höhe der zugesagten Fördermittel des…
Die Bewilligungsbehörde informiert das Bundesamt für Soziale Sicherung, den zuständigen Landkreis oder die zuständige Kreisfreie Stadt und das Staatsministerium…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.