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Auf Beschluss der Trägerversammlung kann die Befugnis nach Absatz 1 auf die Bundesagentur zurückübertragen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet über die Anträge aufgrund der Vorschläge des Beirats durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid.
Beschlüsse zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß Artikel 4 Buchstabe a werden von der Kommission nach dem in Artikel 10 Absatz 3 genannten Verwaltungsverfahren…
Beschlüsse zu Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a werden von der Kommission nach dem in Artikel 11 genannten Verwaltungsverfahren erlassen.…
Die Kommunalaufsichtsbehörde prüft, ob die formalen und materiellen Voraussetzungen für die Zuweisungen vorliegen. Sie leitet den Antrag mit dem Ergebnis ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.