SchwbAV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 47 SchwbAVInkrafttreten, AußerkrafttretenSchwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung · Vierter Abschnitt § 46Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 46