§ 1 Abs. 2 SchwbVWOBestellung des Wahlvorstandes
Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in…
§ 24 Abs. 1 SchwbVWOVorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen die Wahlberechtigten…
§ 2 Abs. 3 SchwbVWOAufgaben des Wahlvorstandes
Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll innerhalb von sechs Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor dem Tage stattfinden, an dem die…
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SchwbVWOWahlausschreiben
Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe,
§ 22 Abs. 3 SchwbVWOWahlverfahren
Sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung eine Versammlung nach § 180 Absatz 8 des…