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Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Ill im Bereich der Gemeinden Illingen, Merchweiler und Eppelborn Vom 1. März 2002
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.