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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Ill-Kilometer 22,330 im Anschluss an die Brücke der Landstraße - L 141 - in Welschbach und verläuft dem Lauf der Ill folgend von Hirzweiler in Richtung Hüttigweiler, Wemmetsweiler, Illingen, Wustweiler, Dirmingen bis Eppelborn und endet bei Ill-Kilometer 0,770 in Bubach-Calmesweiler.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Übersichtskarte i.M. 1 : 50.000,
Übersichtskarte i.M. 1 : 25.000,
Übersichtskarte i.M. 1 : 5.000 (Blatt 1 bis 5).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Pläne wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis Neunkirchen - untere Wasserbehörde - in Ottweiler,
der Gemeinde Illingen,
der Gemeinde Merchweiler,
der Gemeinde Eppelborn.