§ 20 Abs. 1 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Sind in einem Legehennenbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, dürfen Satz 1 gilt im Falle einer Untersuchung, die nach Maßgabe der Nummer 2.1…
§ 11 Abs. 2 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 gelten als bekämpft, sofern In den Fällen der Feststellung von Salmonellen der Kategorie 2 gelten diese als bekämpft, sofern…
§ 15 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Sind in einem Hühneraufzuchtbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 entsprechend.
§ 1 Abs. 2 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne dieser Verordnung sind festgestellt, wenn die Feststellung ihres Auftretens erfolgt ist.
§ 6 GflSalmoVVerordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Der Unternehmer eines Hühnerzuchtbetriebes, eines Hühneraufzuchtbetriebes, eines Legehennenbetriebes, eines Hähnchenmastbetriebes, einer Hühnerbrüterei, eines…