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(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 325) Stichprobenschlüssel12Anzahl der voraussichtlich zur Schlachtung abgegebenen Schweine pro JahrAnzahl der zu untersuchenden Schweineweniger als 4526*)45 bis 10038101 bis 20047mehr als 20060
Sofern weniger als 26 Schweine voraussichtlich zur Schlachtung abgegeben werden, sind alle Schweine zu untersuchen.
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