Art. 81 Abs. 1 32006R1907Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden auf Einladung seines Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrats…
§ 9 Abs. 2 GBBStatÄndVAnlStatut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zehn…
§ 25 Abs. 1 SN-19075Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Der Verwaltungsrat tritt in der Regel einmal im Monat, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Er wird von seiner Vorsitzenden oder seinem…
§ 6 Abs. 2 FinDASaSatzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. Der Verwaltungsrat ist…
§ 25 Abs. 3 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Der Vorsitzende beruft den Verwaltungsrat ein. Auf Antrag von drei Mitgliedern muss er ihn einberufen.