§ 5 Nr. 1 BauStiftGGesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
der Vorstand,
§ 5 Abs. 1 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand. Zur Beratung bei der Erfüllung der Aufgaben der Stiftung kann der Stiftungsrat Fachbeiräte berufen.
§ 5 Nr. 3 OrtedtDGStiftGGesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
der Stiftungsbeirat.
§ 5 Nr. 2 WBStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
der Vorstand.
§ 5 Abs. 1 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und das Direktorium.