See-BV — InhaltsübersichtGesetz§ 13 See-BV(weggefallen)Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt · Teil 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 § 12§ 14 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 12