§ 8 Abs. 1 SeeArbÜVVerordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen
Die Berufsgenossenschaft veröffentlicht die Muster des Seearbeitszeugnisses, des vorläufigen Seearbeitszeugnisses, des Fischereiarbeitszeugnisses, der…
Anlage 1a SchSVSchiffssicherheitsverordnung
Die Muster folgender Zeugnisse und Bescheinigungen werden nach dieser Verordnung im Verkehrsblatt bekannt gemacht:
§ 10 SeeLotsEigVVerordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen
Die Berufsgenossenschaft kann Muster für die nach dieser Verordnung vorgesehenen Zeugnisse, Bescheinigungen und Vordrucke im Verkehrsblatt bekannt machen.
§ 8 Abs. 1 SchBesVSchiffsbesetzungsverordnung
Die Berufsgenossenschaft erteilt auf Antrag des Reeders ein Schiffsbesatzungszeugnis nach dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im…
§ 62 Abs. 3 Nr. 6 See-BVNachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis)
ausstellende Behörde.