§ 15 Abs. 3 SeeAnlGBeseitigung der Anlagen, Sicherheitsleistung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann im Planfeststellungsbeschluss, in der Plangenehmigung oder in der Genehmigung die Leistung einer…
Anlage SeeBewachVVerordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1569 - 1573)
Anlage SeeAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1503; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)