§ 18 Abs. 1 BBiGBerufsbildungsgesetz
Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.
§ 21 Abs. 1 PTAGGesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten
Der Träger der praktischen Ausbildung hat der oder dem Auszubildenden eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Vergütung ist während…
§ 34 Abs. 1 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Der Träger der praktischen Ausbildung hat der auszubildenden Person für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses eine angemessene monatliche Ausbildungsvergütung…
§ 2 Abs. 3 SchfLKostAKV SLVerordnung über die Errichtung einer Lehrlingskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk Vom 10. Februar 1972
Der Anspruchsberechtigte erhält die monatliche Leistung in voller Höhe, wenn das Ausbildungsverhältnis in einem Kalendermonat mindestens 15 Tage besteht. Im…
Anlage 45 Abs. 1 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung. Sie wird in einem Tarifvertrag zur Regelung der Ausbildungsvergütung für die im Gerüstbauerhandwerk…