§ 9 Abs. 3 SeeAufgGDas Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen,
§ 25 BEZNGGesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem…
§ 12 VerkLGGesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.
Art 2 Abs. 4 ADRGGesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Ausführung des Übereinkommens, dieses Gesetzes und…
§ 11 AMbGAllgemeines Magnetschwebebahngesetz
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Durchführung der auf…