§ 1 Abs. 1 UZwGGesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Die Vollzugsbeamten des Bundes haben bei der in rechtmäßiger Ausübung ihres Dienstes zulässigen Anwendung unmittelbaren Zwanges nach den Vorschriften dieses…
§ 99 Abs. 2 WindSeeGGesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Verwaltungsakte zur Durchführung des Teils 4 Abschnitt 2 werden nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei…
§ 6 Nr. 9 UZwGGesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
die der Dienstgewalt von Bundesbehörden unterstehenden Personen, die mit Aufgaben der Strafverfolgung oder der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des…
§ 7 Abs. 4 UZwGGesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
§ 56 Abs. 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1181) ist nicht anzuwenden.
§ 104 Abs. 3 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Absatz 2 gilt für Vollzugsbedienstete der Zollverwaltung entsprechend. Für Polizeibedienstete des Bundes gilt das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei…