§ 23 Abs. 5 BewachVVerordnung über das Bewachungsgewerbe
Der Zeitpunkt, bis zu dem die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a Absatz 1 Satz 10, auch in Verbindung mit § 34a Absatz 1a Satz 7, der…
§ 159 Abs. 3 GewOGewerbeordnung
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen, die ab dem 1. Juni 2019 mit Aufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 5 beauftragt sind oder werden sollen, fragt…
§ 34a Abs. 1a GewOGewerbeordnung
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die Für die Durchführung folgender Tätigkeiten…
§ 16 Abs. 4 BewachVVerordnung über das Bewachungsgewerbe
Absatz 2 gilt entsprechend für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a Absatz 1 Satz 10, auch in Verbindung mit Absatz 1a Satz 7 der Gewerbeordnung.