Anlage SeemannsÄKostV 2001(zu § 1)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4256 - 4257 Lfd. Nr.GegenstandRechtsgrundlageGebühr Euro1Ausstellung eines Seefahrtbuches§ 11 Abs. 2…
§ 8 Abs. 7 HoheSeeEinbrGGesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See
Für Amtshandlungen aufgrund der Absätze 1 und 2 oder der auf § 9 Satz 1 Nummer 1 beruhenden Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben.
§ 1 Abs. 1 GGKostVKostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter
Für Amtshandlungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 zu dieser…