Gesetz zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens · Abschnitt 6
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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