SeeSchAÜV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der Seeschiffahrt zur Ausübung auf die Bundespolizei und die Zollverwaltung
Die Bundespolizei und die Zollverwaltung nehmen die Aufgaben nach den von den zuständigen Behörden erteilten fachlichen Weisungen wahr.