Art 4 SeeSchSiÜbkG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 18 und das Protokoll nach seinem Artikel 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.