§ 6 Abs. 1 SeeSchStrOSichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
Soweit die folgenden Vorschriften nicht etwas Besonderes vorschreiben, haben Fahrzeuge zusätzlich zu den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen…
§ 8 Abs. 1 SeeSchStrOAllgemeines
Für die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Sichtzeichen gilt Regel 20 sowie Anlage I der Kollisionsverhütungsregeln entsprechend. Sichtzeichen, die nach…
§ 9 Abs. 1 Nr. 23 SeeStrOVVerordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
entgegen Regel 33 nicht die vorgeschriebenen Schallsignalanlagen oder anderen Geräte zur Abgabe eines Schallsignals mitführt oder Schallsignalanlagen mitführt,…
§ 9 Abs. 1 SeeSchStrOVerwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
Fahrzeuge, die zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, dürfen zur Führung der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Lichter und zur Abgabe der nach…